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§1. |
Der Auftraggeber erklärt Eigentümer / Halter des Hundes zu sein,
oder über die nachweisbare Vertretungsvollmacht des Hundeeigentümers
zu verfügen, und daher handlungsbevollmächtigt zu sein. |
| §2 |
Für jeden Betreuungsauftrag gelten ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig und bedürfen der
Schriftform. |
| §3 |
Der zur Betreuung übernommene Hund ist nachweislich:
a)
gegen Tollwut, Staupe etc. geimpft, (EU-Impfpass ist vorzuweisen)
b)
im eigenen Interesse mit einen aktiven Zeckenschutz (z.B.: Spot on)
versehen
c)
kein Flohbeutel und wurde erst kürzlich entwurmt |
| §4 |
Hunde mit ansteckenden Krankheitssymptomen können auf Rücksicht auf
die anderen Betreuungshunde nicht beaufsichtigt werden. Hat der Hund
ein körperliches Gebrechen, welches keine gesundheitliche Gefahr für
die restlichen Hund darstellt, ist eine Betreuung möglich. Ausnahme:
Der Hund ist den Strapazen des „dogwalking“ nicht gewachsen. In
diesem Fall wäre eine Einzelbetreuung sinnvoll. |
| §5 |
Hunde ohne aufrechten Versicherungsschutz werden nicht in
Betreuung übernommen. |
| §6 |
Der Auftragnehmer (Canidae-Service e.U. (dogsitter.at)
(dogsitter.at) ) verpflichtet sich alle geltenden Bestimmungen des
Bundestierschutzgesetzes, des Wiener Tierhaltegesetzes und die 2.
Tierhalteverordnung in der jeweiligen letzten Fassung einzuhalten. |
| §7 |
Der Auftraggeber hat Canidae-Service e.U. (dogsitter.at) über
sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (Läufigkeit,
Krankheiten, Verhaltensauffälligkeit, extremer Jagdinstinkt,
Futterunverträglichkeit usw.) |
| §8 |
Canidae-Service e.U. (dogsitter.at) übernimmt keine Haftung für
Verletzungen, die beim normalen Spielen, Toben und Spazierengehen im
Freiland nicht auszuschließen sind. |
| §9 |
Gibt der Auftraggeber Canidae-Service e.U. (dogsitter.at) die
Zustimmung seinen Hund auch ohne Leine und Maulkorb (im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen) zu führen, so erfolgt dies ausschließlich
auf Gefahr und Risiko seitens des Hundeverwahrers. |
| §10 |
Der Auftraggeber hat Canidae-Service e.U. (dogsitter.at) im
Notfall (=akute und unmittelbare Gefahr für den anvertrauten Hund),
die Wahl eines Tierarztes und die sofort notwendigen Behandlungen
und Therapien des Tieres zu überlassen, und anfallende Kosten zu
ersetzen (Kostennachweis wird durch die Tierarztrechnung seitens
Canidae-Service e.U. (dogsitter.at) erbracht) |
| §11 |
Bevor
Canidae-Service e.U. (dogsitter.at) die Betreuung eines Hundes
übernimmt, ist ein "Schnuppertermin" bzw. eine „Schnuppernacht“
obligatorisch. Die Schnupperstunde ist kostenlos. Die
Schnuppernacht wird mit 50% einer Übernachtung in Rechnung gestellt.
Absagen des Auftraggebers müssen mindestens 24h im Vorhinein
erfolgen, andernfalls werden € 25,- an Aufwandsentschädigung
verrechnet. |
| §12 |
Bei erstmaliger Betreuung des Hundes, unabhängig ob Tages- oder
Urlaubsbetreuung, wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ein
Betreuungsvertrag abgeschlossen.
Inhaltlich setzt sich der Vertrag aus den persönlichen Daten des
Hundehalters, des Hundes, Pflichten des Auftraggebers und Nehmers,
Eigenheiten des Hundes, zeitliche Dauer der Betreuung und die Höhe
des Betreuungsentgeld zusammen. |
| §13 |
Eine Absage eines Tagesbetreuungstermins von Seiten des
Auftraggebers ist nur bis 48h vor dem Betreuungstermin kostenlos.
Eine zeitlich kürzere Absage wird in Höhe von 50% des vollen
Betreuungstages verrechnet.
Muss der Auftragnehmer den Termin absagen, so erhält der
Auftraggeber seinerseits eine 50%ig Gutschrift in Höhe eines (1)
ganzen Betreuungstages. |
| §14 |
Die Kosten der Tages wie auch der
Urlaubsbetreuung werden individuell vereinbart, wenn nicht, kommen
die Preise laut Preisliste von 1.1.2011 Ausgabe 3 zur Verrechnung. |
| §15 |
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer
(Canidae-Service e.U) das Hundefutter für die Tagesbetreuung bzw.
für die vereinbarte Dauer der Urlaubsbetreuung bei. |
| §16 |
Bei Unterzeichnung des Urlaubs-Betreuungsvertrag
= Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des
vereinbarten Betreuungsentgeld zu errichten. Erst zu diesem
Zeitpunkt ist die Reservierung im benötigten Betreuungszeitraum
fixiert. |
| §17 |
Sollte seitens des Auftraggebers die Betreuung des Hundes storniert
werden, so gelten folgende Stornogebühren: |
| §18 |
Übernachtung: |
| §19 |
Abendzuschlag: |
| §20 |
Die Dauer des Aufenthaltes des Betreuungshundes wird im
Urlaubsbetreuungsvertrag niedergeschrieben. Bei verfrühter Abholung
des Hundes werden die restlichen Tage abzüglich der Fahrpauschale
(siehe Preisliste) in Rechnung gestellt. |
| §21 |
Falls Canidae-Service e.U. (dogsitter.at) anvertraute Hunde, nicht
zum vereinbarten Termin abgeholt werden, behält sich Canidae-Service
e.U. (dogsitter.at) vor, nach drei Tagen den Hund beim
zuständigen Tierschutzhaus abzugeben. |
| §22 |
Wird Canidae-Service e.U. (dogsitter.at) für die Übernahme des zu
betreuenden Hundes ein Schlüssel zu der Wohnung des Auftraggebers
ausgehändigt, übernimmt Canidae-Service e.U. (dogsitter.at)
keine Haftung für Schäden in der Wohnung oder abhanden gekommene
Gegenstände aus der Wohnung. |
| §23 |
Firmenname: Canidae-Service e.U. (dogsitter.at), Firmenbuchnummer.:
FN 331527s |
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Begriffsbestimmungen |
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Hundehalterin oder Halter ist, wer im
eigenen Namen zu entscheiden hat, wie ein Tier zu betreuen oder zu
beaufsichtigen ist. |
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Verwahrerin oder Verwahrer ist, wer die
unmittelbare Herrschaft über das Verhalten eines Tieres ausübt. |
Download der AGB
(Sie benötigen zum Betrachten der Preisliste den kostenlosen Adobe PDF Reader)