Allgemeine Geschäftsbedingungen 2011


§1.

Der Auftraggeber erklärt Eigentümer / Halter des Hundes zu sein, oder über die nachweisbare Vertretungsvollmacht des Hundeeigentümers zu verfügen, und daher handlungsbevollmächtigt zu sein.

§2

Für jeden Betreuungsauftrag gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig und bedürfen der Schriftform.

§3

Der zur Betreuung übernommene Hund ist nachweislich:

a)    gegen Tollwut, Staupe etc. geimpft, (EU-Impfpass ist vorzuweisen)

b)    im eigenen Interesse mit einen aktiven Zeckenschutz (z.B.: Spot on) versehen

c)    kein Flohbeutel und wurde erst kürzlich entwurmt

§4

Hunde mit ansteckenden Krankheitssymptomen können auf Rücksicht auf die anderen Betreuungshunde nicht beaufsichtigt werden. Hat der Hund ein körperliches Gebrechen, welches keine gesundheitliche Gefahr für die restlichen Hund darstellt, ist eine Betreuung möglich. Ausnahme: Der Hund ist den Strapazen des „dogwalking“ nicht gewachsen. In diesem Fall wäre eine Einzelbetreuung sinnvoll.

§5

Hunde ohne aufrechten Versicherungsschutz werden nicht in Betreuung übernommen.
Für im Bundesland Wien gehaltene Hunde ist eine Haftpflichtversicherung über eine Summe von mindestens 725 000 EUR zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. (Wiener Tierhaltegesetz)
Der Versicherungsschutz muss mittels Vorlegung der Versicherungspolizze bestätigt werden.

§6

Der Auftragnehmer (Canidae-Service e.U. (dogsitter.at)  (dogsitter.at) ) verpflichtet sich alle geltenden Bestimmungen des Bundestierschutzgesetzes, des Wiener Tierhaltegesetzes und die 2. Tierhalteverordnung in der jeweiligen letzten Fassung einzuhalten.

§7

Der Auftraggeber hat Canidae-Service e.U. (dogsitter.at) über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (Läufigkeit, Krankheiten, Verhaltensauffälligkeit, extremer Jagdinstinkt, Futterunverträglichkeit usw.)
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden und Folgeschäden, die sein Hund während der Obhut durch Canidae-Service e.U. (dogsitter.at)  verursacht wenn er der vollständigen Aufklärungsplicht nicht nachgekommen ist.


§8

Canidae-Service e.U. (dogsitter.at) übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim normalen Spielen, Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind.

§9

Gibt der Auftraggeber Canidae-Service e.U. (dogsitter.at)  die Zustimmung seinen Hund auch ohne Leine und Maulkorb (im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen) zu führen, so erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko seitens des Hundeverwahrers.

§10

Der Auftraggeber hat Canidae-Service e.U. (dogsitter.at)  im Notfall (=akute und unmittelbare Gefahr für den anvertrauten Hund), die Wahl eines Tierarztes und die sofort notwendigen Behandlungen und Therapien des Tieres zu überlassen, und anfallende Kosten zu ersetzen (Kostennachweis wird durch die Tierarztrechnung seitens Canidae-Service e.U. (dogsitter.at)  erbracht)

§11

Bevor Canidae-Service e.U. (dogsitter.at)  die Betreuung eines Hundes übernimmt, ist ein "Schnuppertermin" bzw. eine „Schnuppernacht“ obligatorisch. Die Schnupperstunde ist kostenlos. Die Schnuppernacht wird mit 50% einer Übernachtung in Rechnung gestellt. Absagen des Auftraggebers müssen mindestens 24h im Vorhinein erfolgen, andernfalls werden € 25,- an Aufwandsentschädigung verrechnet.

§12

Bei erstmaliger Betreuung des Hundes, unabhängig ob Tages- oder Urlaubsbetreuung, wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Inhaltlich setzt sich der Vertrag aus den persönlichen Daten des Hundehalters, des Hundes, Pflichten des Auftraggebers und Nehmers, Eigenheiten des Hundes, zeitliche Dauer der Betreuung und die Höhe des Betreuungsentgeld zusammen.

§13

Eine Absage eines Tagesbetreuungstermins von Seiten des Auftraggebers ist nur bis 48h vor dem Betreuungstermin kostenlos. Eine zeitlich kürzere Absage wird in Höhe von 50% des vollen Betreuungstages verrechnet. Muss der Auftragnehmer den Termin absagen, so erhält der Auftraggeber seinerseits eine 50%ig Gutschrift in Höhe eines (1) ganzen Betreuungstages.

§14

Die Kosten der Tages wie auch der Urlaubsbetreuung werden individuell vereinbart, wenn nicht, kommen die Preise laut Preisliste von 1.1.2011 Ausgabe 3 zur Verrechnung.

§15

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer (Canidae-Service e.U) das Hundefutter für die Tagesbetreuung bzw. für die vereinbarte Dauer der Urlaubsbetreuung bei.

§16

Bei Unterzeichnung des Urlaubs-Betreuungsvertrag = Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Betreuungsentgeld zu errichten. Erst zu diesem Zeitpunkt ist die Reservierung im benötigten Betreuungszeitraum fixiert.

§17

Sollte seitens des Auftraggebers die Betreuung des Hundes storniert werden, so gelten folgende Stornogebühren:
a)
   
bis   7 Tage vor Beginn der Betreuung 80% der Gesamtkosten
b)
   
bis 14 Tage vor Beginn der Betreuung 70% der Gesamtkosten
c)
   
bis 30 Tage vor Beginn der Betreuung 50% der Gesamtkosten
d)
   
bis 60 Tage vor Beginn der Betreuung 25% der Gesamtkosten

§18

Übernachtung:
von 16:00 des Vortages bis 18:00 des nachfolgenden Tages.
Wird der Hund am Vortag vor 16:00 gebracht bzw. von uns abgeholt, so wird zusätzlich der Tagestarif in Rechnung gestellt.

§19

Abendzuschlag:
Abholung
des Hundes zw. 18:00 und 20:00: Zuschlag € 10,00
Lieferung
des Hundes zw. 18:00 und 20:00: Zuschlag € 15,00
Abholung
des Hundes zw. 20:00 und 22:00: Zuschlag € 20,00
Lieferung
des Hundes zw. 20:00 und 22:00: Zuschlag € 25,00
Abholung/Lieferung
des Hundes nach 22:00: Verrechnung einer weiteren Übernachtung

§20

Die Dauer des Aufenthaltes des Betreuungshundes wird im Urlaubsbetreuungsvertrag niedergeschrieben. Bei verfrühter Abholung des Hundes werden die restlichen Tage abzüglich der Fahrpauschale (siehe Preisliste) in Rechnung gestellt.

§21

Falls Canidae-Service e.U. (dogsitter.at) anvertraute Hunde, nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden, behält sich Canidae-Service e.U. (dogsitter.at)  vor, nach drei Tagen den Hund beim zuständigen Tierschutzhaus abzugeben.

§22

Wird Canidae-Service e.U. (dogsitter.at) für die Übernahme des zu betreuenden Hundes ein Schlüssel zu der Wohnung des Auftraggebers ausgehändigt, übernimmt Canidae-Service e.U. (dogsitter.at)  keine Haftung für Schäden in der Wohnung oder abhanden gekommene Gegenstände aus der Wohnung.
Die Schlüsselübergabe wie auch die Schlüsselnummer werden im Betreuungsvertrag bzw. in einem Zusatzblatt vermerkt.


§23

Firmenname: Canidae-Service e.U. (dogsitter.at), Firmenbuchnummer.: FN 331527s
Gewerbeausübender:
Ing. Michael Dirniger
Firmenanschrift: Wollekweg 5, 1220 Wien
Gerichtsstand Wien, Sprache deutsch



Begriffsbestimmungen

*

Hundehalterin oder Halter ist, wer im eigenen Namen zu entscheiden hat, wie ein Tier zu betreuen oder zu beaufsichtigen ist.
(Der Halter ist gleichzusetzen mit dem Hundeeigentümer auf dessen Namen die Hundeabgabe zu entrichten ist.)

*

Verwahrerin oder Verwahrer ist, wer die unmittelbare Herrschaft über das Verhalten eines Tieres ausübt.
(Im Falle einer Betreuung ist der Verwahrer Canidae-Service e.U. (dogsitter.at)  (dogsitter.at) )




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